Gutachten

Wer muss das Unfallgutachten bezahlen?

Die Frage, wer die Kosten für ein Unfallgutachten trägt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von der Schuldfrage und der Art des Versicherungsverhältnisses. Hier finden Sie einen Überblick, wann Sie selbst zahlen müssen, wann die gegnerische Versicherung die Kosten übernimmt und wann Ihre Rechtsschutzversicherung einspringt.

1. Übernahme durch die gegnerische Versicherung

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens. Das Gutachten dient in diesem Fall dazu, den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug objektiv zu ermitteln. Sie können frei entscheiden, welchen Sachverständigen Sie beauftragen. Die Versicherung des Unfallgegners ist verpflichtet, die Gutachterkosten zu tragen, solange der Schaden einen bestimmten Mindestbetrag überschreitet (meist etwa 750 Euro).

**Wichtig:** Bei kleinen Schäden (sogenannten Bagatellschäden) kann es sein, dass kein vollumfängliches Gutachten erforderlich ist. Hier reicht oft ein Kostenvoranschlag, den die gegnerische Versicherung ebenfalls bezahlen muss.

2. Selbst zahlen bei Eigenverschulden

Tragen Sie die alleinige Schuld am Unfall, müssen Sie die Kosten für das Gutachten selbst übernehmen. In diesem Fall wird Ihre eigene Kaskoversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen – allerdings nur dann, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. In vielen Fällen übernimmt die Kaskoversicherung jedoch keine Gutachterkosten, sondern vertraut auf ein eigenes Schadensmanagement. Das bedeutet, sie stellt Ihnen selbst einen Gutachter zur Verfügung oder fordert, dass Sie sich an einen von ihr benannten Sachverständigen wenden.

3. Teilverschulden und Quotelung

Wenn eine Teilschuld an dem Unfall festgestellt wird, werden die Kosten für das Gutachten anteilig nach dem Verschuldensgrad aufgeteilt. In diesem Fall kann es sein, dass Sie einen Teil der Gutachterkosten selbst tragen müssen, während die gegnerische Versicherung für den Rest aufkommt.

4. Wann springt die Rechtsschutzversicherung ein?

Eine Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen in der Regel bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wenn es zu Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung kommt. Sie übernimmt jedoch normalerweise nicht die Kosten für das Unfallgutachten selbst, sondern die Anwalts- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit anfallen.

**Achtung:** Manche Rechtsschutzversicherungen bieten einen erweiterten Schutz, der auch die Gutachterkosten in bestimmten Fällen abdeckt. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Wie finde ich einen Gutachter?

Bei der Auswahl der Gutachter empfiehlt sich die Beauftragung eines lokalen Gutachters in ihrer Nähe. In kürze werden wir Ihnen hier unsere Partner vorstellen, sodass Sie sich direkt mit diesen in Verbindung setzen können. 

Fazit

Die Kostenübernahme für ein Unfallgutachten hängt maßgeblich von der Schuldfrage und dem bestehenden Versicherungsschutz ab. Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Tragen Sie die Schuld, bleibt diese Last meist bei Ihnen, es sei denn, Ihre Vollkaskoversicherung hat spezielle Regelungen hierzu. Im Streitfall unterstützt Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, jedoch in der Regel nur bei den rechtlichen Kosten.

Wir von Verkehrshero stehen Ihnen bei der Unfallregulierung zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen – von der Schadensmeldung über das Unfallgutachten bis hin zu einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.